15. Oktober 2026
ArtikelEssay

Wer konzentriert hier Macht?

 

Eine klassisch-liberale Erwiderung auf Freemans Machtkonzentrationsargument

von

Nikodem Jan Skrobisz

für das Seminar:

Samuel Freeman, Jason Brennan: Debating Libertarianism.

What Makes Society Just?

Dozent:

PD Dr. Andreas Edmüller

1. Einleitung

In ihrem gemeinsamen Buch Debating Libertarianism. What Makes Society Just? (2025) verhandeln Samuel Freeman und Jason Brennan die Frage nach der gerechten Gesellschaftsordnung. Über weite Strecken tun sie dies allerdings als Definitions- und Exegesestreit: Ist der Libertarismus eine liberale Position? Wer liest Nozick und Rawls richtig? Quer zu diesem Streit liegt einer von Freemans stärksten Einwänden: Das instrumentelle Argument der Machtkonzentration. Ihm zufolge untergräbt exzessive ökonomische Ungleichheit über die Konzentration privater Macht die effektive Ausübung der Grundfreiheiten aller (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 102–106). Anders als die meisten übrigen Einwände Freemans, die von egalitären Prämissen ausgehen, zielt dieses Argument stärker auf ein liberales Kernanliegen, nämlich den Schutz individueller Freiheit vor der Einschränkung durch übermächtige Akteure; historisch zumeist den Staat mit seinem Gewaltmonopol. Brennan lässt dieses Argument nicht gänzlich unbeantwortet, aber er beantwortet es, wie Abschnitt 3 im Detail ausarbeitet, ausschließlich auf der Ebene der Argumentform; indem er mit einem tu quoque argumentiert (fast jeder Einwand gegen den Libertarismus treffe Freemans High Liberalism ebenso), durch eine Beweislastverschiebung (vgl. ebd., S. 246 f.) und durch die Deflation eben jener politischen Freiheiten, deren Schutz das Argument einfordert (vgl. ebd., S. 174–176). Die materielle Frage, ob die Ausweitung staatlicher Kompetenz konzentrierte private Macht tatsächlich bändigt, bleibt in allen vier Kapiteln Brennans unbeantwortet.

Die vorliegende Arbeit nimmt diese Lücke zum Ausgangspunkt: Sie liefert aus klassisch-liberaler Perspektive die materielle Antwort, die Brennans Beweislastverschiebung nur programmatisch andeutet, und zwar aufbauend auf Prämissen, die Freeman selbst teilt.

Die Kernthese dieser Arbeit lautet daher: Freeman identifiziert ein tatsächliches Problem, zieht aber die falschen Schlüsse, vor allem aufgrund kontrafaktischer Annahmen über institutionelle Mechanismen und eine falsche implizite Äquivalenz zwischen privater und staatlicher Macht. Private Wirtschaftsmacht ist unter Marktbedingungen bestreitbar und temporär; staatliche Macht ist jedoch monopolistisch, zwangsbewehrt und dauerhaft. Der interventions- und umverteilungsstarke Staat, den Freeman zur Zähmung privater Macht fordert, ist gerade eben das bevorzugte Einfallstor eben jener privaten Macht, die er bändigen soll. Wer Machtkonzentration fürchtet, muss anders als Freeman fordert die staatliche Kompetenz daher nicht ausweiten, sondern begrenzen.

Um ihre These auszuarbeiten und zu verargumentieren, ist diese Arbeit in folgende Abschnitte gegliedert: Abschnitt 2 rekonstruiert Freemans Argument und legt seine stillschweigende Zusatzprämissen frei. Abschnitt 3 dokumentiert Brennans Antwortstrategien und begründet, warum sie das Argument verfehlen. Die Abschnitte 4 und 5 greifen die Zusatzprämisse auf zwei Wegen an: konzeptionell über die Asymmetrie der Machtformen und anreiztheoretisch über das Phänomen des Government Failure. Abschnitt 6 diskutiert drei mögliche Einwände gegen die ausgearbeitete Position, Abschnitt 7 zieht das Fazit.

2. Rekonstruktion von Freemans Machtkonzentrationsargument

Freeman nennt in Abschnitt II.A von Kapitel 5 des Buches Debating Libertarianism. What Makes Society Just? drei instrumentelle Gründe, ökonomische Ungleichheit zu begrenzen:

Erstens untergrabe exzessive Ungleichheit laut ihm die effektive Ausübung persönlicher Freiheiten: Wer finanziell von Arbeitgebern, Vermietern und Gläubigern abhängig ist, unterliegt deren arbiträrer Kontrolle. Freeman beruft sich auf Pikettys Ausführungen zur Willkür des Arbeitgebers im 19. Jahrhundert (Piketty 2022, zit. nach Freeman/Brennan 2025, S. 102) und auf Elizabeth Andersons These des Niedriglohn-Arbeitsplatzes als „privater Regierung“ (vgl. Anderson 2017; Freeman/Brennan 2025, S. 102 f.); und schlussfolgert, dass seit dem 19. Jhd. mindestens bis heute gerade die Ärmsten durch Abhängigkeit kontrolliert werden. Um zu gewährleisten, dass die Ärmsten ihre individuellen Freiheitrechte überhaupt ausüben können, müssten sie eine durch hohe Steuern finanzierte Grundsicherung erhalten.

Zweitens zerstöre konzentrierter Reichtum die politische Gleichheit: In stark ungleichen Gesellschaften wie den USA bestimmten Vermögende über Kampagnenfinanzierung, Agenda-Setting, Lobbyismus und Drehtürkarrieren die Gesetzgebung, während der politische Einfluss der Armen kaum messbar sei (vgl. ebd., S. 104).

Drittens verfestige sich Vorteil über Generationen: Die obersten zehn Prozent monopolisierten Bildungs- und Aufstiegschancen, während Unternehmensgründungen der unteren Bevölkerungshälfte an fehlendem Kapital und an der Marktmacht großer Plattform-Oligopole scheiterten (S. 105). Dies untergrabe die Chancengleichheit.

Freemans weitere, intrinsische Gründe für die Begrenzung von Ungleichheit, wie Fairness und Reziprozität (S. 106 ff.), bleiben im Folgenden ausgeklammert.

Heruntergebrochen ist Freemans Argument:

(P1) Hohe ökonomische Ungleichheit erzeugt Konzentration privater Verfügungsmacht über Arbeits-, Wohnungs- und Medienmärkte sowie über politische Entscheidungsprozesse.

(P2) Konzentrierte private Macht untergräbt den fairen Zugang der Grundfreiheiten und die politische Gleichheit der übrigen Bürger.

(P3) Eine liberale Ordnung muss den fairen Zugang der Grundfreiheiten für alle sichern.

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(K) Eine liberale Ordnung verlangt die staatliche Begrenzung und Umverteilung ökonomischer Ungleichheit; institutionell konkretisiert in progressiver Besteuerung, Wirtschaftsregulierung, Kampagnenfinanzierungsregeln und robusten Sozialprogrammen bis hin zur property-owning democracy (vgl. ebd., S. 104 f., 113 ff.).

Diese Argumentation Freemans ist nicht schlüssig, da sie von einer wesentlichen Prämisse ausgeht, die Freeman stillschweigend als gegeben hinnimmt. Der Schluss von (P1) bis (P3) auf (K) funktioniert jedoch nur mit dieser stillschweigenden Zusatzprämisse:

(P4) Die Ausweitung staatlicher Verfügungskompetenz ist ein geeignetes und ihrerseits unbedenkliches Mittel, konzentrierte (private) Macht zu begrenzen.

(P4) bündelt dabei zwei getrennt zu prüfende Behauptungen: (P4a) Die Ausweitung staatlicher Kompetenz ist ein wirksames Mittel gegen konzentrierte private Macht; (P4b) sie ist ihrerseits unbedenklich, schafft also kein mindestens gleichrangiges Machtproblem. Genau diese Doppelprämisse wird im Folgenden bestritten: Abschnitt 4 widerlegt (P4b), Abschnitt 5 (P4a).

Dieses Argument ist instrumentell und unterscheidet sich substanziell von den anderen Argumenten von Freeman, auch wenn er es in eine ähnliche egalitäre Terminologie kleidet wie seine gesamte Position: Erstens ist das Argument nicht luck-egalitaristisch: Es beruft sich nicht auf die moralische Willkür von Talenten oder Startbedingungen, sondern auf die Machtwirkungen von Verteilungen; Brennans antiegalitaristische Intuitionspumpen und Argumente aus Kapitel 10 treffen es daher nicht, und es bedarf einer eigenen Antwort.

Zweitens hat das Argument einen Kern, den auch klassische Liberale anerkennen müssen: Verfügungsmacht über die Lebensumstände anderer ist erstmal rechtfertigungsbedürftig. Man könnte zwar bereits (P3) bestreiten, dessen Rawls’sche Konzeption vom „fairen Wert“ und Zugang der Freiheiten klassisch-liberal keineswegs selbstverständlich ist – diesen Weg geht, wie Abschnitt 3 zeigt, der Sache nach Brennan selbst. Die vorliegende Arbeit wählt jedoch den dialektisch stärkeren Weg: Sie konzediert (P1) bis (P3) um des Arguments willen und zeigt, dass Freemans Konklusion selbst dann nicht folgt, weil (P4) falsch ist.

3. Brennans Antwortstrategien und ihre Grenzen

Der Befund, Brennan beantworte das Machtkonzentrationsargument nicht, bedarf der Präzisierung, denn Brennan berührt die instrumentelle Argumentationslinie innerhalb des Buches an vier Stellen. Keine davon trifft jedoch den Machtmechanismus selbst.

Erstens die antiegalitaristischen Intuitionspumpen. Die Gedankenexperimente des unteilbarem Glücks-Manna und der Umverteilung von Nieren (Freeman/Brennan 2025, S. 250–252) richten sich gegen den Luck Egalitarianism – gegen die These, moralisch willkürliche Vor- und Nachteile seien als solche auszugleichen. Freemans Machtargument beruft sich aber gerade nicht auf die Willkür von Startbedingungen, sondern auf die Machtwirkungen von Verteilungen (vgl. Abschnitt 2); es bliebe intakt, selbst wenn jede Ungleichheit verdient wäre.

Zweitens die Beweislastverschiebung. In seiner Erwiderung unterscheidet Brennan zwei Lesarten der Freeman’schen Markteinwände: die empirische – Märkte führten faktisch zu schlechten Ergebnissen – und die deontische – der Libertarismus erlaube Schlechtes (S. 244 f.). Zur empirischen Lesart hält er fest, sie sei unvollständig: Freeman müsste zeigen, wie verbreitet die diagnostizierten Marktprobleme sind und dass staatliche Interventionen unterm Strich mehr nützen als schaden unter realistischen Annahmen über Government Failure, statt einen perfekten Staat mit imperfekten Märkten zu vergleichen (ebd. S. 246 f.). Ergänzend argumentiert er, Freeman vergleiche ein idealisiertes Bild des eigenen Systems mit einem realistischen Bild des Libertarismus (vgl. ebd. S. 248). Das ist der Sache nach exakt der Angriff auf die Zusatzprämisse (P4) – doch Brennan belässt es bei der Benennung der Beweislast; den Nachweis führt er nirgends. Eine Beweislastverschiebung ist aber noch keine Widerlegung.

Drittens die Deflation der politischen Freiheit. Freemans zweites instrumentelles Argument – konzentriertes Vermögen zerstöre die politische Gleichheit – erhält bei Brennan indirekt eine implizite  Antwort: Politische Rechte seien für den Einzelnen nahezu wertlos, da die eigene Stimme praktisch nie den Ausschlag gebe; Demokratie ermächtige Gruppen, niemals Individuen; selbst schlechte Märkte gäben dem Einzelnen mehr effektive Macht über das eigene Leben als gut funktionierende Demokratien (vgl. ebd., S. 174–176). Wer den Wert politischer Freiheit derart deflationiert, muss ihn gegen Vermögenskonzentration nicht mehr verteidigen – bestreitet damit aber auch (P3). Passend dazu legt Brennan die These des späten Rawls, ökonomische Gleichheit sei für eine funktionierende Demokratie notwendig, unter Berufung auf empirische Einwände von Gerald Gaus ausdrücklich beiseite (vgl. ebd., S. 132).

Diese Argumentationslinie von Brennan ist zwar konsequent, aber schwach: Sie greift eine Prämisse an, die Freeman erkennbar nicht preisgeben und daher auch nicht überzeugen wird. Die vorliegende Arbeit geht sie darum nicht mit (vgl. Abschnitt 2).

Viertens die Aufteilung der Argumente in den Kapiteln des Buches. Am Ende von Kapitel 7 erkennt Brennan die instrumentelle Sorge ausdrücklich als legitim an – die Sorge, ohne staatlich gestützte Garantien werde es in Märkten schlecht laufen – und verspricht, das folgende Kapitel werde zeigen, dass gerade ihre ernsthafte Berücksichtigung auf die libertäre Seite führe (ebd. S. 191). Kapitel 8 löst dieses Versprechen jedoch nur für die Wohlstandsvariante der Sorge ein: Es behandelt rechtliche Garantien und deren Selbstunterminierung, negative und positive Freiheit, Wachstum und offene Grenzen (vgl. ebd. S. 194 ff.). Die Machtvariante – Andersons „private Regierung“, Kampagnenfinanzierung, die generationenübergreifende Verfestigung von Vorteilen – kommt weder dort noch sonst in Brennans Kapiteln vor. Eins von Freemans stärksten Argumenten bleibt durch Brennan nicht direkt beantwortet.

Der Befund lautet demnach: Brennan antwortet formal – durch tu quoque, Beweislastverschiebung und Prämissendeflation –, aber nirgends material. Die folgenden Abschnitte führen aus, was seine Beweislastverschiebung nur andeutet, und zwar bewusst mit Prämissen, die Freeman teilt: Sie konzedieren (P1) bis (P3) und zeigen, dass (P4) scheitert: (P4b) an der Asymmetrie der Machtformen (Abschnitt 4), (P4a) am Government Failure (Abschnitt 5).

 

 

4. Erste Antwort: Die Asymmetrie privater und staatlicher Macht

Die (P4b) zugrunde liegende Vorstellung, staatliche Intervention und Umverteilung könnten die Bedrohung der Freiheit durch private Macht unbedenklich beheben, behandelt private und staatliche Macht als gleichartige Größen, zwischen denen sich Freiheit und Macht sich gleichsam neutral umschichten ließen. Tatsächlich unterscheiden sich aber beide Machtformen bei genauerer Betrachtung doch in kategorialer Hinsicht:

Erstens in der Bestreitbarkeit. Private Marktmacht steht unter permanentem Wettbewerbsdruck durch Substitution, Innovation und Kapitalfluktuation. Die Geschichte der größten Unternehmen ist die ihrer Ablösung: Kodak, Nokia oder BlackBerry galten je zu ihrer Zeit als unangreifbar und wurden nicht durch staatliche Intervention entthront, sondern durch Konkurrenten. Der Staat kennt innerhalb seines Territoriums dagegen keinen Wettbewerber, sondern hat das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ (vgl. Weber 1919, S. 4).

Zweitens in der Möglichkeit der individuellen Verweigerung; oft thematisiert als das Verhältnis der Optionen von Exit und Voice (vgl. Hirschman 1970, S.1-20). Gegenüber privater Macht verfügt der Einzelne über verschiedene Optionen, sich dieser zu entziehen bzw. diese abzulehnen: so kann man die Beziehung auch letztendlich verlassen (Exit) und einen anderen Anbieter, Arbeitgeber, Vermieter und notfalls den Boykott suchen. Gegenüber dem Staat bleibt im Wesentlichen nur der Widerspruch, der Versuch der Einflussnahme (Voice) – und die Auswanderung als extrem kostspieliger Exit, den sich gerade die Schwächsten am wenigsten leisten können. Und gerade dort, wo ein Exit durch geringere Kosten leichter ist – also gegenüber privater Macht – haben die Betroffenen in der Regel ein höheres Verhandlungs- und Gegengewicht, die individuelle Macht ist tatsächlich höher (vgl. ebd.). Etwas, was Brennan auch selbst pointiert ausarbeitet, wenn er schreibt, dass man in einer Demokratie als Wähler mit der einzelnen Stimme kaum und weniger Einfluss auf die Politik hat, als man selbst als Arbeiter und Konsument auf dem Markt verfügt (vgl. Freeman / Brennan 2025, S. 184).

Drittens im Modus der Machtausübung. Private Akteure operieren unter rechtsstaatlichen Bedingungen über Angebote, deren Annahme verweigert werden kann; der Staat operiert über zwangsbewehrte Befehle. Kein Unternehmen kann einen dazu zwingen, dessen Kunde oder Angestellter zu werden; aber als Bürger eines Staates kann und wird man zur Bezahlung dessen Leistungen durch Steuern oder auch zur Arbeit, z.B. im Wehrdienst, verpflichtet. Der Staat beansprucht damit genau jene Zwangslizenzen, die jedem privaten Akteur verwehrt wären – eine zentrale Asymmetrie, die das Problem politischer Autorität ausmacht und gerade aus libertärer Perspektive kritikwürdig ist (vgl. Huemer 2013, S. 5).

Gegen die erste Unterscheidung liegt der Einwand nahe, die Plattformökonomie habe die Bestreitbarkeit privater Marktmacht durch Netzwerkeffekte und Skalenvorteile außer Kraft gesetzt – Freeman selbst verweist auf die Marktmacht großer Plattform-Oligopole (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 105). Doch auch netzwerkgestützte Dominanz ist wiederholt gefallen: MySpace wurde trotz scheinbar uneinholbarer Netzwerkeffekte von Facebook verdrängt; Nokia und BlackBerry beherrschten ganze Ökosysteme mit erheblichen Wechselkosten und verloren dennoch binnen weniger Jahre den Smartphone-Markt; der Internet Explorer unterlag trotz gebündelter Marktmacht Chrome. Wo gleichwohl der Missbrauch dominanter Stellungen droht, ist eine allgemeine, regelgebundene Missbrauchsaufsicht mit der klassisch-liberalen Position vereinbar: Hayek selbst macht die Herrschaft allgemeiner Regeln zum Kriterium dafür, welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen mit einer freien Ordnung verträglich sind (vgl. Hayek 2011, S. 331, 337). Der Streit mit Freeman betrifft mithin nicht die Existenz einer Wettbewerbsordnung, sondern die diskretionäre Verfügungskompetenz über die Wirtschaft.

Bemerkenswert ist, dass Freeman diese Asymmetrie selbst sieht – allerdings nur dort, wo sie gegen den Klassischen Liberalismus oder den Libertarismus zeigt. Gegen Nozicks Dominant Protection Agency wendet er ein, dass diese als faktischer Monopolist Monopolpreise verlangen könne, ohne dass Wettbewerber sie disziplinieren (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 27); und den libertären Minimalstaat beschreibt er als Apparat, der zur Durchsetzung absoluter Eigentumsrechte tatsächlich maximale Zwangsgewalt entfalten müsse (vgl. ebd., S. 41): Monopolisierte Zwangsgewalt ist gefährlich, weil ihr die Bestreitbarkeit fehlt. Nur wendet Freeman diese Einsicht nicht auf den Interventionsstaat an, dessen Kompetenzfülle er fordert. Wenn Machtkonzentration das Problem ist, dann ist die größte und am wenigsten bestreitbare Machtkonzentration im Raum – der Staat – nicht die selbstverständliche Lösung, als die sie Freeman annimmt.

5. Zweite Antwort: Staatsversagen

Die konzeptionelle Asymmetrie allein widerlegt Freeman nicht; er könnte erwidern, ein demokratisch kontrollierter Staat sei hinreichend gezähmt. Hier setzt die anreiztheoretische Antwort an. Die Public-Choice-Theorie hat hier symmetrische Verhaltensannahmen: Dieselben eigeninteressierten Akteure, die Freeman auf Märkten fürchtet, bevölkern Parlamente, Ministerien und Aufsichtsbehörden – Public Choice ist, in Buchanans Worten, „Politik ohne Romantik“, eine ökonomisch nüchterne Perspektive darauf wie Politik tatsächlich funktioniert (vgl. Buchanan 1979, S. 45 f.), denn auch Politiker maximieren Wiederwahlchancen, Bürokratien ihre Budgets, organisierte Interessen ihre Renten; und genauso wie es Marktversagen gibt, gibt es auch ein Staatsversagen, Government Failure.

Die demokratische Kontrolle, auf die Freeman vertrauen muss, unterliegt dabei selbst einer Anreizasymmetrie. Der einzelne Wähler hat mangels Einflusses kaum Anreiz, sich zu informieren und zu engagieren – er bleibt rational ignorant –, während organisierte Interessen mit konzentriertem Nutzen und breit gestreuten Kosten systematisch überrepräsentiert sind. Wahlen sind zudem ein gebündelter, niederfrequenter Wettbewerb: Eine Stimme alle vier Jahre über ein Gesamtpaket von Politiken kann die disziplinierende Leistung des täglichen, entbündelten Marktwettbewerbs nicht ersetzen (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 174–176).

Daraus folgen zwei Probleme:

Erstens Rent-Seeking: Das Streben, Wohlstand nicht durch produktive Leistung zu schaffen, sondern über den Hebel des Staates von anderen abzuschöpfen (vgl. Huemer 2013, S. 141 f.): Je größer der staatliche Verfügungsraum über Ressourcen und Regeln, desto höher die Rendite politischer Einflussnahme im Vergleich zu produktiver Tätigkeit. Denselben Mechanismus beschreiben Acemoglu und Robinson im institutionellen Großformat: Wo Reichtum und Macht beim Staat konzentriert sind, wird dessen Kontrolle selbst zum umkämpften Gut, weil sie den Zugriff auf eben diesen Reichtum verschafft (vgl. Acemoglu / Robinson 2012, S. 101–102). Konzentriertes Vermögen kauft sich politischen Einfluss nicht trotz, sondern wegen eines interventionsstarken Staates: Der Preis der Macht steigt mit ihrem Umfang.

Zweitens Capture: Regulierung wird systematisch von den Regulierten gekapert – in Setzung wie Anwendung wiederholt vom Gemeinwohl weg und auf die Interessen der regulierten Branche hin gelenkt, und zwar durch deren eigenes Zutun (vgl. Carpenter/Moss 2014, S. 13). Marktzutrittsschranken, Lizenzpflichten und Komplexitätskosten schützen etablierte Großunternehmen vor genau dem Wettbewerb, der ihre Macht bestreiten würde – eben jene Schranken, die Acemoglu und Robinson als verlässlichsten Schutz der Etablierten gegen neue Konkurrenten beschreiben (vgl. Acemoglu / Robinson 2012, S. 47).

Die differenzierende Capture-Forschung, die zwischen starker und schwacher Kaperung unterscheidet, bestätigt diesen Mechanismus dabei als tatsächliches und nicht nur theoretisches Problem (vgl. Carpenter/Moss 2014, S. 11–13).

Beispiele für diese Diagnosen liefert Brennan selbst bereits: Bailouts, Subventionen, ökonomische Renten und Migrationsverbote nennt er als Fälle, in denen staatliche Kompetenz konzentrierten Interessen dient (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 249); allerdings ohne dieses Material direkt gegen Freemans Machtargument zu wenden.

Das historische Paradebeispiel sind die Jim-Crow-Gesetze: Die Rassentrennung musste staatlich erzwungen werden, gerade weil der Markt aus Sicht der Diskriminierungswilligen zu wenig diskriminierte; auch diesen Punkt führt Brennan an, jedoch allein gegen Freemans Diskriminierungseinwand (Freeman/Brennan 2025, S. 245 f.). Verarmung und Entrechtung sind in der Regel dort am größten sind, wo extraktive politische Institutionen der Ökonomie vorstehen (vgl. Friedman 2010, S. 128, 148-153; vgl. Acemoglu / Robinson 2012 S. 73-74) – also dort, wo politische Macht am wenigsten begrenzt ist.

Damit kehrt sich Freemans Argument um. Seine Konklusion (K) fordert, dem Staat die Instrumente umfassender Wirtschaftslenkung zu geben – progressive Besteuerung, Regulierung, Prädistribution –, damit eine mächtigere Politik private Macht einschränkt, statt von ihr gekauft zu werden. Aber private Macht kauft Politik gerade durch diese Instrumente: Sie sind das Gut, das auf dem politischen Markt gehandelt wird. Kampagnenfinanzierung, Lobbyismus und Drehtürkarrieren – Freemans eigene Beispiele (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 104) – sind keine Pathologien des Laissez-faire, sondern Investitionen in einen Staat, dessen Entscheidungen Milliarden wert sind. Die eben genannten Bailouts und Branchensubventionen sind nichts anderes als die Dividende solcher Investitionen. Freemans Heilmittel erhöht den Wert der Beute und verstärkt die Anreize; verschlimmert also damit die Krankheit, die es kurieren soll. Die vergleichende Institutionenforschung stützt diese Diagnose eher, als dass sie sie entkräftet: Wo ökonomische Eliten überproportionalen Einfluss auf Gesetzgebung und Regulierung gewinnen, läuft dieser über eben jene Interventions- und Verteilungsinstrumente, deren Ausbau Freemans Konklusion fordert. Als Beispiel sei der Milliardär Carlos Slim zu nennen, dessen Vermögen Acemoglu/Robinson auf staatliche Monopolkonzessionen, Lizenzschranken und politische Verbindungen zurückführen (vgl. Acemoglu / Robinson 2012, S. 46–48).

Wer den Einfluss des Geldes auf die Politik senken will, muss den Wert politischer Entscheidungen für konzentrierte Interessen senken – das heißt: die Kompetenzen des Staates begrenzen und seine Regeln allgemein, einfach und diskriminierungsfrei halten.

Diese Argumentation hat der Sache nach bereits Hayek in The Constitution of Liberty entwickelt: Die Allgemeinheit und Diskriminierungsfreiheit der Regeln ist dort der zentrale Schutz dagegen, dass staatliche Macht in den Dienst von Partikularinteressen gestellt wird (vgl. Hayek 2011, S. 223, 315).

Hinzu kommt eine methodische Schieflage, die Brennan auch selbst benennt (vgl. Freeman/Brennan 2025, S. 248; vgl. Abschnitt 3): Freeman vergleicht durchgängig einen idealen Staat mit realen Märkten – genau jene romantisch-illusorische Sicht der Politik, an deren Stelle die Public-Choice-Theorie eine Theorie des Staatsversagens als nüchternes Gegenstück zu den Marktversagenstheorien der Wohlfahrtsökonomik setzt (vgl. Buchanan 1979, S. 45 f.). Freeman räumt selbst ein, dass die von ihm favorisierte property-owning democracy nie existiert hat (Freeman/Brennan 2025, S. 231). Der naheliegende Gegeneinwand, auch die Marktseite vergleiche mit nie verwirklichten Idealen, verfängt dabei nicht: Die hier vertretene Position benötigt keinen idealen Markt, sondern nur den Vergleich real existierender Ordnungen entlang des Gradienten mehr oder weniger begrenzter Staatskompetenz – und genau diesen symmetrischen Vergleich realer Institutionen fordert die Public-Choice-Perspektive.

Empirisch betrachtet und public-choice-theoretisch fundiert ist Government Failure damit nicht nur ein rein spekulatives Gegenszenario, sondern eine systematische Begleiterscheinung ausgeweiteter Staatskompetenz: Damit ist (P4a) widerlegt: Die Ausweitung staatlicher Verfügungskompetenz ist kein verlässliches Mittel gegen konzentrierte private Macht, sondern erhöht den Wert politischer Entscheidungen – und damit die Rendite und die Wahrscheinlichkeit ihrer Kaperung. Wer Freemans Sorge vor konzentrierter Macht teilt, wird angesichts der Empirie von seinen eigenen Prämissen folglich nicht zur Ausweitung, sondern zur Begrenzung staatlicher Kompetenz durch allgemeine Regeln geführt.

6. Einwände und Erwiderungen

Drei mögliche Einwände fordern die entwickelte Position heraus:

Einwand 1: Exit von Marktmacht ist für die Schwächsten illusorisch. Ein verschuldeter Arbeiter im Niedriglohnsektors hat formal Optionen, faktisch aber keine Möglichkeit diese zu nutzen (Freeman/Brennan 2025, S. 103). – Erwiderung: Der Einwand benennt eine reale Randbedingung, aber seine Diagnose ist unvollständig. Optionsarmut ist typischerweise Folge verengter Märkte: restriktiver Flächennutzungsregeln, die Wohnraum verknappen; Lizenz- und Zulassungspflichten, Kreditregulierung, die den Weg in die Selbstständigkeit blockieren; Migrationsbarrieren, die Arbeitsmärkte abschotten – Beschränkungen, die empirisch gerade Vermögende und Insider begünstigen und Ungleichheit vertiefen (vgl. Lindsey/Teles 2017). Die klassisch-liberale Antwort lautet daher Optionen vermehren statt Macht verlagern. Im Übrigen ist ein Hayek’sches Sicherheitsnetz, eine garantierte Mindestabsicherung außerhalb des Marktes (Hayek 1944; Hayek 2011, S. 376) mit der hier vertretenen Position vereinbar.

Einwand 2: Vermögen kauft Einfluss auch ohne großen Staat, etwa über Medienbesitz und Meinungsmacht. – Erwiderung: Einfluss ist nicht Zwang.  Wer überzeugt oder verführt, verfügt nicht. Meinungsmacht ist überdies ihrerseits hochgradig bestreitbar, wie der fortlaufende Umbruch der Medienlandschaft zeigt. Vor allem aber bleibt der Wert gekauften politischen Einflusses eine Funktion dessen, was Politik zu vergeben hat: Ein Staat, der keine Subventionen und Bailouts vergeben kann, ist ein unattraktives Investitions-/Captureobjekt.

Einwand 3: Public Choice ist selbst kontingente Empirie. Ökonomien sind komplexe adaptive Systeme; dieselbe Intervention wirkt in verschiedenen institutionellen Umgebungen verschieden – die Vermögensteuer etwa erwies sich in Frankreich als fiskalisch kontraproduktiv (vgl. Pichet 2007), blieb in der Schweiz aber weitgehend unschädlich (vgl. Brülhart et al. 2022). Warum sollten Rent-Seeking- und Capture dann verallgemeinerbar sein? – Erwiderung: Der Einwand ist ernst zu nehmen, schlägt aber symmetrisch auf Freeman zurück, dessen Argument ebenso auf empirisch-kontrafaktischen Institutionenvergleichen ruht. Entscheidend ist die Asymmetrie der Beweislast: Die klassisch-liberale Position benötigt nur die schwache Annahme, dass Amtsträger nicht verlässlich gemeinwohlorientierter handeln als Marktakteure. Freemans Position benötigt die starke Annahme, dass ein mit umfassender Wirtschaftskompetenz ausgestatteter Staat dauerhaft gegen seine Kaperung durch konzentrierte Interessen immun bleibt. Wer beide Annahmen an der empirischen Forschung misst, hat auf klassisch-liberaler Seite die stärkeren Argumente.

7. Fazit

Freemans Machtkonzentrationsargument ist einer der ernsthaftesten Einwände in Debating Libertarianism, weil es den Libertarismus nicht allein an egalitaristischen Prämissen misst, sondern vor allem an seinem eigenen Maßstab: der Freiheit. Gerade deshalb hätte Brennan es nicht dem tu quoque und einer bloß programmatischen Beweislastverschiebung überlassen dürfen. Die angemessene Antwort ist offensiver: Machtbegrenzung ist keine Schwachstelle, sondern der Kern der klassisch-liberalen Tradition – von Montesquieus Gewaltenteilung über den amerikanischen Konstitutionalismus bis zu Hayeks Herrschaft allgemeiner Regeln (vgl. Hayek 2011, S. 315) ist der Liberalismus wesentlich eine Lehre von der Bändigung konzentrierter Macht. Diese Tradition hat die Frage, die Freeman aufwirft, immer schon gestellt; sie beantwortet sie nur anders: Da Macht sich stets irgendwo konzentriert, kommt es darauf an, welche Konzentration bestreitbar bleibt. Private Macht wird durch Wettbewerb, einfacheren Exit und Kapitalfluktuation diszipliniert; staatliche Macht nur durch Verfassungsregeln, deren Bindekraft mit dem Umfang der zu verteilenden Beute sinkt. Freemans Heilmittel – die Ausweitung eben dieser Beute – ist darum keine Therapie gegen die Machtkonzentration, sondern ein Rezept für deren Wachstum. Die klassisch-liberale Staatsbegrenzung nimmt sein Argument am Ende ernster, als Freeman selbst es tut.

Literaturverzeichnis

Acemoglu, Daron; Robinson, James A.. Why Nations Fail: The Origins of Power, Prosperity and Poverty. Profile Books Ltd. Kindle Edition. 2012

Anderson, Elizabeth: Private Government. How Employers Rule Our Lives (and Why We Don’t Talk about It). Princeton, 2017.

Brülhart, Marius / Gruber, Jonathan / Krapf, Matthias / Schmidheiny, Kurt: Behavioral Responses to Wealth Taxes. Evidence from Switzerland. In: American Economic Journal: Economic Policy 14 (2022), S. 111–150.

Buchanan, James M.: Politics without Romance. A Sketch of Positive Public Choice Theory and Its Normative Implications [1979]. In: ders.: The Logical Foundations of Constitutional Liberty (The Collected Works of James M. Buchanan, Bd. 1). Indianapolis, 1999, S. 45–59.

Carpenter, Daniel / Moss, David A. (Hg.): Preventing Regulatory Capture. Special Interest Influence and How to Limit It. Cambridge, 2014.

Freeman, Samuel / Brennan, Jason: Debating Libertarianism. What Makes Society Just? Oxford, 2025.

Friedman, Benjamin M.: The Moral Consequences of Economic Growth. 2010

Hayek, Friedrich A.: The Road to Serfdom. London, 1944.

Hayek, Friedrich A.: The Constitution of Liberty. The Definitive Edition (hg. von Ronald Hamowy; The Collected Works of F. A. Hayek, Bd. 17). Chicago, 2011 [zuerst 1960].

Hirschman, Albert O.: Exit, Voice, and Loyalty. Responses to Decline in Firms, Organizations, and States. Harvard University Press. Cambridge (Mass.), 1970.

Huemer, Michael: The Problem of Political Authority. An Examination of the Right to Coerce and the Duty to Obey. London, 2013.

Lindsey, Brink / Teles, Steven M.: The Captured Economy. How the Powerful Enrich Themselves, Slow Down Growth, and Increase Inequality. New York, 2017.

Pichet, Éric: The Economic Consequences of the French Wealth Tax. In: La Revue de Droit Fiscal 14 (2007), S. 5–22.

Weber, Max: Politik als Beruf. München/Leipzig, 1919.


Note: 1,0

Abgabe: 30. Juli 2026

Illustration: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:The_Bosses_of_the_Senate_by_Joseph_Keppler.jpg

Nikodem

Nikodem Skrobisz, auch unter seinem Pseudonym Leveret Pale bekannt, wurde am 26.02.1999 in München geboren. Er ist als als Schriftsteller tätig und hat bereits mehrere Romane und Kurzgeschichten publiziert, die meist philosophische und gesellschaftliche Themen behandeln. Er studierte Kommunikationswissenschaften, Psychologie, Philosophie sowie Sprachen und Literatur. Aktuell studiert er im Master Philosophie. Halbprivate Einblicke gibt es auf Instagram

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